Mediation
- als Verfahren zur Erzielung einer interessengerechten und einverständlichen Lösung zwischen den Beteiligten ohne die Einbeziehung von Gerichten
- als Verfahren zur Konfliktbeilegung in vielfältigen Rechtsangelegenheiten anwendbar
Der beauftragte Mediator vermittelt zwischen den Beteiligten und Erarbeitung und Fixierung interessengerechter Lösungsansätze als allparteilicher und neutraler Dritter.
Der Mediator wird von den Beteiligten gemeinsam beauftragt.
Für den Fall Ihres Interesses erörtere und vereinbare ich mit Ihnen gern weitere Einzelheiten zu den Bedingungen sowie der Durchführung eines Mediationsverfahrens.